Hotel Hafen Flensburg Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend »AGB«) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Hotel Hafen Flensburg, (nachfolgend »Hotel« oder »wir« bzw. »uns«) und Gästen oder Kunden (zusammen nachfolgend »Gast«) über die Bereitstellung von Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen und die Erbringung von sämtlichen sonstigen Hotel- und Veranstaltungsleistungen.

2. Der Vertrag zwischen uns und dem Gast über die Bereitstellung von Hotelzimmern oder Veranstaltungsräumen (nachfolgend zusammen »Räume«) kommt zustande, sobald dieser von uns schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurde oder spätestens mit Bereitstellung der Räume für den Gast, falls eine vorherige Bestätigung durch uns nicht mehr möglich war. Sollte der Gast, der Räume für eine Veranstaltung buchen möchte, eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages in jedem Fall der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung des Hotels. Verschweigt der buchende Gast gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit von dem Vertrag mit dem Gast zurückzutreten, ohne dass dem Gast hierdurch Schadenersatzansprüche entstehen.

3. Werden lediglich Optionsdaten für die Nutzung von Räumen genannt, sind diese weder für uns noch für den Gast bindend, es handelt sich um eine unverbindliche und nicht bindende Einräumung einer Buchungsoption für den Gast. Der Gast muss in diesem Fall innerhalb der genannten Optionsfrist uns gegenüber eine Erklärung abgeben, ob er die genannten Räume nutzen will. Gibt der Gast keine Erklärung ab, ist das Hotel nach Ablauf der Optionsfrist berechtigt, die reservierten Räume anderweitig zu vermieten, ohne dass dem Gast hieraus irgendwelche Ansprüche entstehen.

4. Verbindlich gemäß Ziffer 2. gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr am vereinbarten Anreisetag und bis 11 Uhr am vereinbarten Abreisetag zur Verfügung. Im Falle einer verspäteten Räumung des Hotelzimmers nach 11 Uhr am vereinbarten Abreisetag ist das Hotel berechtigt, für die Räumung durch den Gast bis 18 Uhr 50 Prozent und für die Räumung durch den Gast nach 18 Uhr 90 Prozent des aktuellen Zimmerpreises pro Tag von dem Gast zu verlangen.

5. Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Gast ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Zweck zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch die Hotelleitung.

6. Der vereinbarte Preis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens jedoch bei Abreise des Gastes fällig und zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, vor Bereitstellung der Räume und Erbringung von Leistungen vom Gast eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten Preis oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen.

7. Bei Veranstaltungen, Feierlichkeiten und/oder Gruppenbuchungen ist der vereinbarte Preis für die angegebene Personenanzahl im Voraus, spätestens am Anreisetag/Veranstaltungstag zu zahlen; die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall 14 Tage vor der Veranstaltung/Anreise.

8. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Sollten bestimmte Räume, deren Bereitstellung vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb der eigenen Räume des Hotels Sorge zu tragen, soweit dies zumutbar ist.

9. Soweit nicht anders vereinbart hat der Gast im Falle von Stornierungen und Umbuchungen von reservierten Hotelzimmern sowie Pauschalarrangements für Veranstaltungen mit zuvor bestimmten Zahlen von Personen, für die Leistungen erbracht werden sollen, folgende Kosten zu tragen:

9.1. Für Individualbuchungen (1 bis 4 Zimmer) gilt: Die individuelle Reservierungsbestätigung.

9.2. 5 bis 9 Zimmer: können kostenfrei bis 14 Tage von Anreisetag/vereinbarter Leistungserbringung storniert werden.

9.3. ab 10 Zimmer: können kostenfrei bis 30 Tage vor Anreisetag/vereinbarter Leistungserbringung storniert werden.

9.4. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen zur kostenfreien Stornierung berechnen wir im Falle einer Stornierung 80 Prozent des vereinbarten Bruttopreises. Im Falle der Nichtanreise/Nicht-Inanspruchnahme (No-Show) ohne Abmeldung des Gastes berechnen wir 100 Prozent des vereinbarten Preises.

9.5. Es wird Beherbergungsabgabe in Höhe von € 5,00 pro Person/Nacht lt. §4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein berechnet.

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Räume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Soweit eine anderweitige Vergabe gelingt, werden die hiermit verbundenen Einnahmen des Hotels zugunsten des Gastes auf die nach Ziffer 9.4. zu zahlenden Beträge angerechnet.

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERV (Europäische Reiseversicherung AG).

10. Um bei Gruppenbuchungen für mehrere Hotelzimmer einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Gast verpflichtet, dem Hotel 7 Tage vor dem Anreisetag der Gruppe/dem Beginn der Veranstaltung eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

11. Bei Veranstaltungen in unserem Hotel ist weiterhin zu beachten:

11.1. Für mitgeführte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände (nachfolgend »mitgebrachte Gegenstände«) übernimmt das Hotel keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für Veranstaltungen benötigte mitgebrachte Gegenstände können nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Hotel gebracht werden. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial und Anlagen, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen genügen. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

11.2. Der Gast als Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger, von seinen Veranstaltungsteilnehmern bestellte Speisen und Getränke.

11.3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in das Hotel bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

11.4. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung, auch von Veranstaltungsteilnehmern, verursacht wurden, haftet der Gast dem Hotel.

12. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Diese Regelungen zur Haftungsbegrenzung gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

13. Sämtliche Hinweise auf unser Hotel in Programmen, Einladungen etc. sind rechtzeitig vor Herausgabe inhaltlich und gestalterisch mit uns abzustimmen. Die Bildmarke (Logo) und die Wortmarke sind ausschließlich für die Bewerbung von Veranstaltungen in unserem Hotel und entsprechend unserer Vorgaben zu verwenden und dürfen weder verändert noch mit anderen Zeichen verbunden werden.

14. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Gast vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren sind vom Gast zu tragen. Der Gast stellt das Hotel Hafen Flensburg von eventuellen Forderungen der GEMA frei, die aus unerlaubter Nutzung von Rechten der GEMA (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Gast) oder Dritter entstehen oder geltend gemacht werden.

15. Tiere dürfen nur nach vorheriger Anmeldung mitgebracht werden.

16. Das Hotel Hafen Flensburg ist ein Nichtraucher-Gastronomie-Betrieb. Dies gilt besonders für unsere Hotelzimmer. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, deren Reinigung sowie die Kosten für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung der Feuer- und Rauchmelder im Hotel trägt der Gast. Sollten wir –auch nach Abreise des Gastes – feststellen, dass der Gast in seinem Hotelzimmer geraucht hat, stellen wir die dann erforderliche Reinigung von Vorhängen, Bettüberwürfen, Decken und Kissen mit pauschal € 130,00 pro Zimmer in Rechnung.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Gast ergebenden Streitigkeiten ist Flensburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: August 2022